<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>ias-auto</title>
	<atom:link href="http://www.ias-auto.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.ias-auto.de</link>
	<description>ias-auto</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Apr 2012 09:07:56 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1</generator>
		<item>
		<title>ias ist umgezogen</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/ias-ist-umgezogen/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/ias-ist-umgezogen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:32:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=566</guid>
		<description><![CDATA[Am 18.06.2010 sind wir in unsere neuen Büroräume gezogen! <a href="/ias-ist-umgezogen/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 18.06.2010 sind wir in unsere neuen Büroräume gezogen!</p>
<p>Unsere neue Anschrift lautet:</p>
<p>Kleiner Ort 1<br />
28357 Bremen</p>
<p>Telefon, Fax und eMail-Adressen ändern sich nicht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/ias-ist-umgezogen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Leistungsverbesserungen in Reisekrankenversicherung TravelSecure der Würzburger Versicherungs-AG</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/leistungsverbesserungen-in-reisekrankenversicherung-travelsecure-der-wurzburger-versicherungs-ag/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/leistungsverbesserungen-in-reisekrankenversicherung-travelsecure-der-wurzburger-versicherungs-ag/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:32:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=564</guid>
		<description><![CDATA[Pünktlich zum Beginn der Hauptreisezeit hat die  Würzburger Versicherungs-AG ihr Angebot in der Reisekrankenversicherung TravelSecure zur Bereitstellung einer umfassenderen Absicherung um die  folgenden zusätzlichen Leistungen <a href="/leistungsverbesserungen-in-reisekrankenversicherung-travelsecure-der-wurzburger-versicherungs-ag/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pünktlich zum Beginn der Hauptreisezeit hat die  Würzburger Versicherungs-AG ihr Angebot in der Reisekrankenversicherung TravelSecure zur Bereitstellung einer umfassenderen Absicherung um die  folgenden zusätzlichen Leistungen ergänzt:</p>
<p><strong>1. Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen</strong></p>
<p>Bisher fiel nur der medizinisch sinnvolle Rücktransport unter den Versicherungsschutz. Die Beurteilung erfolgte am Urlaubsort.</p>
<p>Zukünftig werden die Kosten für den Rücktransport bereits ab einer absehbaren Behandlungszeit von mehr als 14 Tagen erstattet.</p>
<p><strong>2. Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson</strong></p>
<p>Bisher übernahm die Reisekrankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson.</p>
<p>Zukünftig werden auch die Kosten für eine  mitversicherte Begleitperson erstattet, wenn aus medizinischer Sicht  eine Begleitperson für den Transport notwendig ist.</p>
<p><strong>3. Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall</strong></p>
<p>Bisher erstattete die Reisekrankenversicherung nach einem Unfall die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht.</p>
<p>Zukünftig werden die anfallenden Kosten für durch einen Unfall notwendige Hilfsmittel ohne Höchstgrenze erstattet.</p>
<p>Eine Angebotskalkulation sowie den Online-Abschluss  der Reisekrankenversicherung der TravelSecure können Sie direkt auf der  Internetseite der Würzburger Versicherungs-AG vornehmen. Zur  Weiterleitung auf die Internetseite der Würzburger Versicherungs-AG  klicken Sie bitte <a title="Opens external link in new window" href="http://www.travelsecure.de/travelsecure/travel.asp?partnerid=1-8-1050" target="_blank">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/leistungsverbesserungen-in-reisekrankenversicherung-travelsecure-der-wurzburger-versicherungs-ag/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Versicherungsbestätigungen für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen von Janitos und Helvetia</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/versicherungsbestatigungen-fur-kurzzeit-und-ausfuhrkennzeichen-von-janitos-und-helvetia/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/versicherungsbestatigungen-fur-kurzzeit-und-ausfuhrkennzeichen-von-janitos-und-helvetia/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:32:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=562</guid>
		<description><![CDATA[Ab sofort bieten wir Ihnen als Zeichnungsstelle der  Versicherer nun Versicherungsbestätigungen für Kurzzeit- und  Ausfuhrkennzeichen der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft  AG , der Janitos Versicherung AG und der Sparkassen Versicherungen  Sachsen <a href="/versicherungsbestatigungen-fur-kurzzeit-und-ausfuhrkennzeichen-von-janitos-und-helvetia/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort bieten wir Ihnen als Zeichnungsstelle der  Versicherer nun Versicherungsbestätigungen für Kurzzeit- und  Ausfuhrkennzeichen der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft  AG , der Janitos Versicherung AG und der Sparkassen Versicherungen  Sachsen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/versicherungsbestatigungen-fur-kurzzeit-und-ausfuhrkennzeichen-von-janitos-und-helvetia/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Jetzt auch mit Kreditkarte im ias-Online-Shop bezahlen</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/jetzt-auch-mit-kreditkarte-im-ias-online-shop-bezahlen/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/jetzt-auch-mit-kreditkarte-im-ias-online-shop-bezahlen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:31:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=558</guid>
		<description><![CDATA[Ab sofort können Sie Versicherungsbestätigungen für  Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen in unserem Online-Shop auch per  Kreditkarte bezahlen <a href="/jetzt-auch-mit-kreditkarte-im-ias-online-shop-bezahlen/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort können Sie Versicherungsbestätigungen für  Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen in unserem Online-Shop auch per  Kreditkarte bezahlen.</p>
<p>Die Zahlung ist möglich mit Kreditkarten von</p>
<p><strong>VISA, MasterCard</strong> oder <strong>American Express</strong></p>
<p>Unseren Online-Shop finden Sie unter:</p>
<p><a href="http://www.versicherungskarten.biz/" target="_blank">www.versicherungskarten.biz</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/jetzt-auch-mit-kreditkarte-im-ias-online-shop-bezahlen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Information für Ihre Telefon-/Marketingmaßnahmen</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/information-fur-ihre-telefon-marketingmasnahmen/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/information-fur-ihre-telefon-marketingmasnahmen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:30:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=554</guid>
		<description><![CDATA[Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes <a href="/information-fur-ihre-telefon-marketingmasnahmen/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes</h3>
<p>Nachstehend finden Sie zur Ihrer Information  einige Hinweise , die Sie bei Telefon- und Marketingmaßnahmen gegenüber  Verbrauchern ab 04.08.2009 beachten sollten.</p>
<p>Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbund  und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes ist nunmehr am 04.08.2009  in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden eine Reihe von gesetzlichen  Vorschriften geändert.</p>
<p>Das Gesetz verbietet nunmehr Werbeanrufe bei  Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung  erklärt haben. Werbeanrufer dürfen Ihre Telefonnummer nicht mehr  unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 04.08.2009 &#8211;  anders als bisher &#8211; mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem  werden die Widerrufsrechte von Verbrauchern bei telefonischen  Vertragsabschlüssen erweitert.</p>
<p>Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Änderungen vor:</p>
<ul>
<li>Verstöße  gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber  Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro  geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein  Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich  erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So soll verhindert werden,  dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der  Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich  erteilt hat.</li>
<li>Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer  nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Bislang  haben Unternehmen weitgehend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ihre  Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das  Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot  der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.</li>
<li>Verbraucher  haben künftig mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am  Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen,  Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und  Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es  heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am  Telefon abgeschlossen haben. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht  (§312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt.  Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf  unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen  Gründen auch immer. Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht  in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die  er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen.  Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der  Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher  Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung  selbst veranlasst hat.</li>
<p>Widerruft der Verbraucher künftig einen  solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte  Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese  Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die  Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird.</p>
<li>Außerdem bedarf  die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu im  Fall des Anbieterwechsels zukünftig der Textform, wenn der neue Anbieter  gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt.  Hierdurch soll verhindert werden, dass ein neuer Anbieter den Vertrag  des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden  Auftrag des Verbrauchers kündigt.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/information-fur-ihre-telefon-marketingmasnahmen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kfz &#8211; unverbindliche Muster für Beratungsprotokolle</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/kfz-unverbindliche-muster-fur-beratungsprotokolle/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/kfz-unverbindliche-muster-fur-beratungsprotokolle/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:30:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=552</guid>
		<description><![CDATA[Unverbindliche Muster-Beratungsprotokolle - Nachstehend finden Sie unverbindliche Musterentwürfe von Beratungsprotokollen für den Vertrieb von Versicherungskarten: <a href="/kfz-unverbindliche-muster-fur-beratungsprotokolle/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Unverbindliche Muster-Beratungsprotokolle</strong><br />
Nachstehend finden Sie <strong>unverbindliche</strong> <strong>Musterentwürfe</strong> von Beratungsprotokollen für den Vertrieb von Versicherungskarten:</p>
<p><a title="Startet das Herunterladen der Datei" href="/wp-content/uploads/BP-Ausfuhr-NEU.pdf" target="_blank">unverbindliches Muster Beratungsprotokoll zur Versicherung für Ausfuhrkennzeichen</a></p>
<p><a title="Startet das Herunterladen der Datei" href="/wp-content/uploads/BP-KZ-NEU.pdf" target="_blank">unverbindliches Muster Beratungsprotokoll zur Versicherung für Kurzzeitkennzeichen</a></p>
<p><a title="Startet das Herunterladen der Datei" href="/wp-content/uploads/BP-KZ-EU-NEU.pdf" target="_blank">unverbindliches Muster Beratungsprotokoll zur Versicherung für Kurzzeitkennzeichen EU</a></p>
<p>Weitere Beispiele für Beratungsprotokolle finden Sie im Internet unter dem Suchbegriff &#8220;Beratungsprotokoll&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/kfz-unverbindliche-muster-fur-beratungsprotokolle/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kfz: eVB-Verfahren &#8211; VN-Halter-Trennung</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren-vn-halter-trennung/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren-vn-halter-trennung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:29:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=550</guid>
		<description><![CDATA[Aus gegebenem Anlaß möchten wir Sie darüber informieren, daß aufgrund einer jüngsten Stellungnahme des GDV zu o.g. Thema eine serienmäßige Freischaltung von Versicherungsbestätigungen auf einen VN mit gleichzeitiger Option <a href="/kfz-evb-verfahren-vn-halter-trennung/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus gegebenem Anlaß möchten wir Sie darüber  informieren, daß aufgrund einer jüngsten Stellungnahme des GDV zu o.g.  Thema eine serienmäßige Freischaltung von Versicherungsbestätigungen auf  einen VN mit gleichzeitiger Option des abweichenden Halters entgegen  bisher teilweise geübter Praxis und Marktmeinung grundsätzlich nicht  statthaft ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In einer bereits 1998 veröffentlichten Verlautbarung  des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, auf die auch der  GDV in seiner kürzlich abgegebenen Stellungnahme verweist, wird eine  entsprechende Vorgehensweise als Missstand im Sinne des  Versicherungsaufsichtsrechts gerügt. Deshalb sehen wir uns aus  rechtlichen Gründen leider gehindert, unseren Kunden ein derartiges  Vertriebsmodell anzubieten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren-vn-halter-trennung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kfz: Vermittlung von Ausfuhr- und Kurzzeit-Versicherungen durch Schilderpräger, Zulassungsdienste, Autohändler</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/kfz-vermittlung-von-ausfuhr-und-kurzzeit-versicherungen-durch-schilderprager-zulassungsdienste-autohandler/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/kfz-vermittlung-von-ausfuhr-und-kurzzeit-versicherungen-durch-schilderprager-zulassungsdienste-autohandler/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:29:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=548</guid>
		<description><![CDATA[Auf der Sitzung des DIHK, Berlin Ende April kamen die Beteiligten in Bezug auf obiges Thema zu nachstehendem Schluß <a href="/kfz-vermittlung-von-ausfuhr-und-kurzzeit-versicherungen-durch-schilderprager-zulassungsdienste-autohandler/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Sitzung des DIHK, Berlin Ende April kamen die Beteiligten in Bezug auf obiges Thema zu nachstehendem Schluß:</p>
<p>&#8220;Die Sitzungsteilnehmer vertreten die Auffassung,  dass Produktakzessorietät (§ 34d Abs. 3 GewO) nur bei Autohändlern  angenommen werden kann, nicht dagegen bei Schilderprägern oder  Zulassungsdiensten. Argument: Das Merkmal der Produktakzessorietät ist  nach der Gesetzesbegründung eng auszulegen. Die vermittelte Versicherung  muss ein mit der Hauptleistung unmittelbar verbundenes Risiko  absichern.</p>
<p>Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt  Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines  Kfz im Straßenverkehr entstehen. Das Risiko, wegen des Betriebs eines  Kfz auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, steht nach der  Wertung des Gesetz-gebers mit dem Kfz-Erwerb in dem erforderlich engen  Zusammenhang.</p>
<p>Zu beachten ist, dass Schildererwerb und Zulassung  eine Voraussetzung für den Betrieb des Kfz sind, so dass ein ähnlich  enger Zusammenhang zu dem mit der Kfz-Haftpflichtversicherung  abgesicherten Risiko bestehen könnte wie beim Autokauf. Es wird  diskutiert, ob dieser Zusam-menhang für die Einordnung als  „produktakzessorisch“ ausreicht.</p>
<p>Mangels Annahme des engen Zusammenhangs wird die  Einordnung als „produktakzessorisch“ jedoch mehrheitlich abgelehnt. Für  Schilderpräger und Zulassungsdienste kommt insofern der § 34d Abs. 1  GewO zur Anwendung.&#8221;</p>
<p>Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals  ausdrücklich darauf hinweisen, dass die endgültige Umsetzung und damit  Einstufung ausschließlich in der Verantwortung der jeweils für Sie  zuständigen Industrie- und Handelskammer liegt.<br />
Setzen Sie sich also  bitte mit Ihrer IHK in Verbindung, um die entsprechende Einstufung von  dieser zu erhalten und rechtzeitig die Erlaubnis gem. § 34d Abs. 1 GewO  oder &#8211; falls zutreffend &#8211; die Erlaubnisbefreiung gem. § 34d Abs. 3 GewO  zu erhalten.</p>
<p>Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung &#8211; sprechen Sie uns an.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/kfz-vermittlung-von-ausfuhr-und-kurzzeit-versicherungen-durch-schilderprager-zulassungsdienste-autohandler/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kfz: eVB-Verfahren &#8211; Erfassung von Vermittlern als VN</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren-erfassung-von-vermittlern-als-vn/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren-erfassung-von-vermittlern-als-vn/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:28:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=546</guid>
		<description><![CDATA[Zu obigem Thema haben wir von der IHK für München und Oberbayern nachstehende Information zur Einschätzung dieser Thematik erhalten <a href="/kfz-evb-verfahren-erfassung-von-vermittlern-als-vn/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu obigem Thema haben wir von der IHK für München  und Oberbayern nachstehende Information zur Einschätzung dieser Thematik  erhalten:</p>
<p>&#8220;&#8230; Im Ergebnis gehen sowohl unsere  (Landes-)Rechtsaufsicht wie auch das Bundeswirtschaftsministerium und  die Federführer der IHK-Landesarbeitsgemeinschaften übereinstimmend  davon aus, dass das skizzierte Model die Vermittlereigenschaft der  &#8220;Endvermittler&#8221; unberührt lässt. Dabei ist entscheidend, dass die  Endvermittler zielgerichtet eine Tätigkeit entfalten, die darauf  ausgerichtet ist, dem versicherungspflichtigen Halter den  vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu verschaffen.<br />
&#8230;.<br />
Der  Schutz des Verbrauchers/Endkunden kann dabei nicht davon abhängig sein,  ob er durch gewerbsmäßige, entgeltliche Versicherungsvermittlung auch  Versicherungsnehmer wird, oder &#8220;nur&#8221; Versicherungsschutz erwirbt,  Versicherungsschutz aber rein formal ein Dritter ist, zumal wenn die  abgeschlossene<br />
Versicherung wirtschaftlich (nur) dem Endkunden zugute  kommen soll und auch nur bei diesem das Interesse an dem vermittelten  Versicherungsschutz liegt. Der Schutzgedanke bzw. das Schutzbedürfnis  ist in beiden Konstellationen identisch, sodass eine unterschiedliche  Beurteilung nicht gerechtfertigt ist&#8230;.&#8221;</p>
<p>Auf der Sitzung des DIHK, Berlin Ende April wurde zum Thema Folgendes festgehalten:</p>
<p>&#8221; Modell: Untervermittler als Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflichtversicherungen</p>
<p>Diskutiert wird folgender Fall:</p>
<p>Ein Versicherungsvertreter (mit Erlaubnis) arbeitet  im Bereich der Ausfuhr-, Kurzzeit- und Tageszulassungsversicherungen mit  Untervermittlern zusammen (Schilderpräger und Zulassungsdienste).  Letztere sind nach Ansicht der IHKs als Versicherungsvermittler  einzustufen und unterliegen grundsätzlich der Erlaubnispflicht.</p>
<p>Infolge der Einführung der elektronischen  Versicherungsnummer soll eine Neukonzeptionierung des Vertriebs  dahingehend erfolgen, dass die Untervermittler selbst  Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflichtversicherungen werden. Der  „Erwerber“ der Versicherungskarte ist „nur“ Halter des Kraftfahrzeugs.  Durch diese Konstellation soll erreicht werden, dass die Untervermittler  nicht (mehr) als Versicherungsvermittler einzustufen sind. Argument:  Die Erlaubnispflicht nach § 34d GewO setzt eine Tätigkeit voraus, die  auf den „Abschluss von Versicherungsverträgen“ abzielt. Dies wäre bei  der geschilderten Konstellation gerade nicht der Fall, da der   Versicherungsvertrag bereits mit den jeweiligen Untervermittlern als  Partei besteht. Geprüft wird offenbar auch, ob statt der einzelnen  Untervermittler eine eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaft  Versicherungsnehmer werden soll.</p>
<p>Die Sitzungsteilnehmer sind der Ansicht, dass dieses  Modell eine Umgehung der neuen Vorschriften für Versicherungsvermittler  darstellt. Nach einhelliger Auffassung ist § 34d Abs. 1 GewO auch in  diesem Fall einschlägig.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren-erfassung-von-vermittlern-als-vn/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kfz: eVB-Verfahren</title>
		<link>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren/</link>
		<comments>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 10:28:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ias-auto.de/?p=544</guid>
		<description><![CDATA[Erfassung von Vermittlern als Versicherungsnehmer bei Kurzzeitzulassungen <a href="/kfz-evb-verfahren/" title="News">[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Erfassung von Vermittlern als Versicherungsnehmer bei Kurzzeitzulassungen</h3>
<p>Aus dem Markt ist uns bekannt, dass in  Einzelfällen versucht wird, die vermittlerrechtlichen Anforderungen an  die im Kontakt mit den Endkunden stehenden Vermittler zu umgehen. Dabei  wird der Vermittler oder eine Zweckgesellschaft im vorhinein als  Versicherungsnehmer eingetragen und als solcher in der zentralen  Datenbank erfasst. Der Endkunde selbst wird als &#8220;abweichender Halter&#8221;  behandelt. Der &#8220;abweichende Halter&#8221; muss bei der Zulassung manuell  nacherfasst werden.</p>
<p>Diese Gestaltung wird von der Mehrzahl von  Zulassungsbehörden äußerst kritisch gesehen. Teilweise werden  Versicherungsbestätigungen, in denen ein abweichender Halter vorgesehen  ist, auch nicht akzeptiert.<br />
Zur Begründung wird &#8211; aus unserer Sicht  zutreffend &#8211; darauf verwiesen, dass es nicht Sinn und Zweck des Systems  sein könne, die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens in Frage zu  stellen, indem ein &#8220;Strohmann&#8221; eingesetzt werde.</p>
<p>Der Einsatz einer Gesellschaft anstelle des  Endkunden als Versicherungsnehmer führt dazu, dass nicht der Kunde (als  eigentlicher Versicherungsnehmer), sondern die Gesellschaft die Haftung  im Zusammenhang mit der Versicherung trägt.<br />
Unabhängig davon bestehen erhebliche Bedenken gegen die vermittlerrechtliche Tragfähigkeit dieser Gestaltungsform.</p>
<p>Der GDV setzt sich derzeit kritisch mit dieser  Thematik auseinander mit dem Ziel, eine einheitliche Regelung  herbeizuführen. Parallel wird der Sachverhalt unter aufsichtsrechtlichen  Gesichtspunkten von der BaFin geprüft.</p>
<p>Aus diesen Gründen wird eine solche Gestaltungsform von uns nicht angeboten.</p>
<p>Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ias-auto.de/kfz-evb-verfahren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

